Über den Verband
Als Wasser- und Bodenverband sind wir
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Organisation des Verbandes
Die Wurzeln unseres Verbandes reichen bis in das Jahr 1860 zurück. Am 5. März 1860 wurde im Straelener Veen die damalige Veen-Melioration gegründet – der historische Ausgangspunkt der heutigen wasserwirtschaftlichen Organisation.
Die gesetzliche Grundlage unseres Handelns ist das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG) in seiner jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich regelt unsere Verbandssatzung die Aufgaben, Rechte und Pflichten innerhalb des Verbandes sowie die Struktur der Gremien.
Die aufsichtsführende Behörde ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve, die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit unseres Handelns überwacht.
Gremien
Verbandsausschuss
Der Verbandsausschuss ist das zentrale Beschlussgremium unseres Verbandes. Er besteht aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern, die gemäß Satzung gewählt oder benannt werden. Die Zusammensetzung entspricht den verschiedenen Interessengruppen im Verbandsgebiet:
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2 Mitglieder aus Vorteilhabenden und Erschwerern (Gruppe A)
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6 Mitglieder aus Gewässereigentümern und Anliegern (Gruppe B)
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1 Mitglied aus den besonderen Vorteilhabenden (Gruppe D)
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6 Mitglieder aus den Kommunen
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davon 4 Mitglieder der Stadt Straelen
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und 2 Mitglieder der Stadt Geldern
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Der Verbandsausschuss legt die grundsätzlichen Entscheidungen des Verbandes fest und wählt den Verbandsvorstand.
Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand führt die laufenden Geschäfte des Verbandes. Er besteht aus 7 Mitgliedern, die vom Verbandsausschuss gewählt werden:
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1 Mitglied aus Gruppe A
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3 Mitglieder aus Gruppe B
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davon 1 Mitglied aus dem Stadtgebiet Geldern
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und 2 Mitglieder aus dem Stadtgebiet Straelen
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3 Mitglieder aus den Kommunen (Politik/Verwaltung)
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davon 1 Mitglied aus Geldern
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und 2 Mitglieder aus Straelen
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Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Stellvertreter benannt.
Der Vorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher und seinem Stellvertreter.
Gesetzliche Grundlagen
Unsere Arbeit basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, die unsere Aufgaben und Befugnisse definieren:
Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Das bundesweit geltende Wasserhaushaltgesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Gewässern und definiert die Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung und den Hochwasserschutz.
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Das Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen konkretisiert die bundesrechtlichen Vorgaben und regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände im Land.
Wasserverbandsgesetz (WVG)
Das Wasserverbandsgesetz regelt die Organisation, die Aufgaben und die Finanzierung der Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Satzung des Verbandes
In unserer Satzung sind die spezifischen Aufgaben, die Organe und die Finanzierung des Wasser- und Bodenverbands Straelener Veen im Detail geregelt.
WBV Straelener Veen
Öffentlich-rechtlicher Wasser- und Bodenverband für nachhaltiges Wassermanagement und Gewässerpflege in der Region Straelener Veen.
Kontakt
+49 2834 7108
info@straelener-veen.de
47638 Straelen
NRW – GERMANY