Mitgliedschaft & Beiträge

Informationen zur Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband Straelener Veen und zur Beitragserhebung.

Wer ist Mitglied?

Die Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband Straelener Veen ist gesetzlich geregelt. Mitglieder sind alle Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Verbandsgebietes.

Grundstückseigentümer

Eigentümer von bebauten Grundstücken wie Wohnhäusern, Gewerbeobjekten und öffentlichen Einrichtungen.

Land- und Forstwirte

Eigentümer von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Verbandsgebiet.

Kommunen & Unternehmen

Städte, Gemeinden und Unternehmen mit Grundbesitz oder besonderen Anforderungen an den Wasserhaushalt.

Beitragserhebung

Zur Finanzierung seiner Aufgaben erhebt der Verband von seinen Mitgliedern Beiträge. Diese setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Grundbeitrag

Ein Pauschalbetrag pro Grundstück, unabhängig von der Größe.

Flächenbeitrag

Ein Beitrag, der sich nach der Größe und Nutzungsart der Grundstücksfläche richtet. Für landwirtschaftliche Flächen, bebaute Grundstücke und Gewerbeflächen gelten unterschiedliche Beitragssätze.

Sonderbeiträge

In besonderen Fällen können Sonderbeiträge für spezifische Maßnahmen oder besondere Vorteile durch Verbandsanlagen erhoben werden.

Die aktuellen Beitragssätze werden jährlich von der Verbandsversammlung festgelegt und können bei Bedarf eingesehen werden. Bei Fragen zur individuellen Beitragsberechnung können Sie sich jederzeit an unsere Geschäftsstelle wenden.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Mitgliedsbeitrag berechnet?

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag pro Grundstück und einem flächenabhängigen Beitrag zusammen. Die Höhe des flächenabhängigen Beitrags richtet sich nach der Nutzungsart (z.B. Wohnbebauung, Landwirtschaft, Gewerbe) und der Grundstücksgröße.

Wer muss Mitgliedsbeiträge zahlen?

Beitragspflichtig sind alle Eigentümer von Grundstücken, die im Verbandsgebiet liegen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt und nicht freiwillig.

Wann werden die Beiträge fällig?

Die Beiträge werden jährlich zum 1. April des laufenden Jahres fällig. Die Beitragsbescheide werden ca. 4 Wochen vor Fälligkeit verschickt.

Haben Sie weitere Fragen?

Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne für individuelle Auskünfte zur Verfügung.

WBV Straelener Veen

Öffentlich-rechtlicher Wasser- und Bodenverband für nachhaltiges Wassermanagement und Gewässerpflege in der Region Straelener Veen.

Kontakt

+49 2834 7108

info@straelener-veen.de

Kromsteg 49
47638 Straelen
NRW – GERMANY